Allgemeines zum Arbeits-Visum (Z-Visum) für China
Will man im "Reich der Mitte" China arbeiten, so benötigt man ein Arbeits-Visum, welches auch als Z-Visum bezeichnet wird. Es gilt für Sie und bei Bedarf für mitreisende Familienangehörige. Damit können Sie einer Vollzeiterwerbstätigkeit in China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen nachgehen. Es berechtigt Sie zu einer einmaligen Einreise in China. Dort müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen beim Ministerium für Arbeit anmelden. Gemäß China Visum Ratgeber wird das Visum China dann in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt.
Um ein Arbeits-Visum zu beantragen, benötigen Sie u.a. eine offizielle Einladung der chinesischen Regierung und ein Gesundheitszeugnis mit aktuellem Aidstest. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis besorgt Ihnen Ihr Arbeitgeber in China.
Die Visum-Beantragung erfolgt entweder beim Konsularprovider oder über einen kompetenten Visumdienst, z.B. www.lxt-china.com. Wenn man sich sehr gut mit den einschlägigen Einreisebestimmungen für China auskennt, kann man die Visum-Beantragung selber beim Konsularprovider vornehmen. In allen anderen Fällen raten wir zu einem auf China spezialisierten Visum Dienst, der die Vorschriften kennt, eine Vorprüfung der mitgesandten Unterlagen für Sie vornimmt und später auch das erhaltene Visum für Sie prüft.
Zur Beantragung sind den üblichen Visa-Antragsunterlagen (Visumantrag, Pass, Foto) eine Arbeitserlaubnis bzw. eine Expertenausweis sowie eine offizielle Einladung beizufügen.
Antrags-Unterlagen
Für die Arbeitsvisum-Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
1) Visumantrag
Da Sie in China arbeiten möchten, müssen Sie auch den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) ausfüllen. Türkische Staatsbürger müssen zur Antragstellung persönlich im Konsulat erscheinen.
2) Reisepass
Noch mindestens 12 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Doppel-Seite.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mind. 6 Monate gültig) bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
3) Passfoto
1 Stück, aktuell, von vorne, ohne Kopfbedeckung, möglichst mit weißem Hintergrund, nicht in Schwarzweiß, keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC, muss nicht biometrisch sein, gemäß Konsularprovider in den Maßen 48 x 33 mm
4) Arbeitserlaubnis oder Expertenausweis (Original und Kopie)
Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums der V.R. China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten
5) Offizielle Einladung (Original)
Von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution
Weitere Arbeits-Visum Hinweise für China
Familienangehörige von Personen, die zur Berufsausübung nach China kommen, müssen vorlegen: „Invitation Letter of Duly Authorized Unit“ oder „Confirmation Letter of Invitation“ (1 Original + 1 Kopie) sowie Dokumente, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunde; 1 Original + 1 Kopie). Das Vorlegen einer Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig.
Will man im "Reich der Mitte" China arbeiten, so benötigt man ein Arbeits-Visum, welches auch als Z-Visum bezeichnet wird. Es gilt für Sie und bei Bedarf für mitreisende Familienangehörige. Damit können Sie einer Vollzeiterwerbstätigkeit in China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen nachgehen. Es berechtigt Sie zu einer einmaligen Einreise in China. Dort müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen beim Ministerium für Arbeit anmelden. Gemäß China Visum Ratgeber wird das Visum China dann in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt.
Um ein Arbeits-Visum zu beantragen, benötigen Sie u.a. eine offizielle Einladung der chinesischen Regierung und ein Gesundheitszeugnis mit aktuellem Aidstest. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis besorgt Ihnen Ihr Arbeitgeber in China.
Die Visum-Beantragung erfolgt entweder beim Konsularprovider oder über einen kompetenten Visumdienst, z.B. www.lxt-china.com. Wenn man sich sehr gut mit den einschlägigen Einreisebestimmungen für China auskennt, kann man die Visum-Beantragung selber beim Konsularprovider vornehmen. In allen anderen Fällen raten wir zu einem auf China spezialisierten Visum Dienst, der die Vorschriften kennt, eine Vorprüfung der mitgesandten Unterlagen für Sie vornimmt und später auch das erhaltene Visum für Sie prüft.
Zur Beantragung sind den üblichen Visa-Antragsunterlagen (Visumantrag, Pass, Foto) eine Arbeitserlaubnis bzw. eine Expertenausweis sowie eine offizielle Einladung beizufügen.
Antrags-Unterlagen
Für die Arbeitsvisum-Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
1) Visumantrag
Da Sie in China arbeiten möchten, müssen Sie auch den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) ausfüllen. Türkische Staatsbürger müssen zur Antragstellung persönlich im Konsulat erscheinen.
2) Reisepass
Noch mindestens 12 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Doppel-Seite.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mind. 6 Monate gültig) bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
3) Passfoto
1 Stück, aktuell, von vorne, ohne Kopfbedeckung, möglichst mit weißem Hintergrund, nicht in Schwarzweiß, keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC, muss nicht biometrisch sein, gemäß Konsularprovider in den Maßen 48 x 33 mm
4) Arbeitserlaubnis oder Expertenausweis (Original und Kopie)
Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums der V.R. China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten
5) Offizielle Einladung (Original)
Von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution
Weitere Arbeits-Visum Hinweise für China
Familienangehörige von Personen, die zur Berufsausübung nach China kommen, müssen vorlegen: „Invitation Letter of Duly Authorized Unit“ oder „Confirmation Letter of Invitation“ (1 Original + 1 Kopie) sowie Dokumente, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunde; 1 Original + 1 Kopie). Das Vorlegen einer Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig.